Winkel
Dorfchronik
Aus der Ortsgeschichte
Der
kleine
Ort
Winkel
wird
im
Jahre
1143
als
„Winkela“
in
einer
Urkunde
Konrads
II.
als
Besitz
des
Klosters
Springiersbach aufgeführt. Auch Kaiser Heinrich VI. bestätigt 1193 den Springiersbacher Besitz in Winkel.
Die
Gemarkung
Winkel
war
schon
in
vorchristlicher
Zeit
besiedelt.
Im
Frühjahr
1958
wurden
an
der
Nordwestgrenze
der
Gemarkung,
in
Flur
9,
„Auf
Struth“,
Hügelgräber
gefunden
und
durch
das
Landesmuseum
Trier
untersucht.
Einige
Gräber
waren
durch
landwirtschaftliche
Nutzung
bzw.
durch
Drainagegräben
zerstört
worden.
Ein
Grab
hingegen
war
völlig
ungestört
und
besonders
gut
erhalten.
Es
war
ca.
2,90
m
lang
und
1,10
m
breit.
Nach
den
Untersuchungen
des
Landesmuseums
war
der
Tote
in
einem
halbierten
und
ausgehöhlten
Baumstamm,
einem
Baumsarg,
bestattet
worden.
Zu
seinen
Füßen
lag
als
Beigabe
ein
rundbauchiger
Topf
und
eine
Schale.
Außerdem
fand
man
eine
Lanze
mit
einer
ca.
32
cm
langen
eisernen
Spitze,
die
wegen
der
beachtlichen
Länge
der
Spitze
im
Kampf
nur
als
Stoßlanze
gedient
haben
konnte
(s.
Zeichnung).
Der
Baumsarg
erhielt
dann
als
Deckel
die
ebenfalls
ausgehöhlte
zweite
Stammhälfte. Der ursprüngliche Grabhügel war ca. 1,50 m hoch, mit einem Durchmesser von ca. 15 m.
Die
in
Winkel
gefundenen
Gräber
und
Grabbeigaben
sind
charakteristisch
für
die
sogenannte
ältere
Hunsrück-Eifel-
Kultur, eine Kulturgruppe des 5. und 6. Jahrhunderts vor Christus.
Im
Mittelalter
gehörte
das
Hofgut
Oberwinkel
und
der
Ortsteil
Niederwinkel
zur
Herrschaft
und
zum
Hochgerichtsbezirk
Wollmerath.
Zur
Herrschaft
gehörten
die
Dörfer
Wollmerath,
Filz,
Wagenhausen,
Niederwinkel,
mehrere
Mühlen
(darunter
auch
eine
in
Winkel)
und
Höfe
(darunter
das
große
Hofgut
in
Oberwinkel,
von
dem
heute
noch
die
Kapelle
erhalten
ist).
Wollmerath
war
ein
Erblehen
der
Grafen
zu
Wied,
Obere
Lehnsherren
waren
Kurpfalz
und
seit
1309
Kurtrier.
Die
Grafen
zu
Wied
verlehnten
ihre
Herrschaft
zu
Wollmerath
(Jahreszahlen
in
Klammern)
an
die
Herrschaften
Berg
(1241),
Thurnstößer
(1260),
Mainfelder
(1364),
von
Sötern
(1503),
von
Kretzig
–
genannt
Mertloch
–
(1536),
von
Metzenhausen
(1567),
von
Zandt
(1597)
und
schließlich
von
Landenberg
(ab
1698).
In
einer
Urkunde
des
14.
Jahrhunderts
wird
der
Hof
Oberwinkel
als
Gut
des
Klosters
Springiersbach
erwähnt;
das
Hofgut
ist
aber
wesentlich
älter.
Die
Bedeutung
des
Hofes
Oberwinkel
wird
auch
dadurch
belegt,
dass
er
ein
eigenes
Weißtum
besaß,
das
vom
Kloster
Springiersbach
am
13.
Januar
1494
sogar
schriftlich
festgelegt
und
notariell
beglaubigt
wurde.
Im
Weißtum
wurde
das
Bestehende,
von
Alters
her
mündlich
überlieferte
Recht
jedes
Jahr
am
Dingtag
vor
der
gesamten
Gemeinde
erneuert
und
so
von
Generation
zu
Generation
weitergegeben.
Bei
diesem
Dingtag
wurde
die
Gemarkung
genau
bezeichnet
und
Grenzzeichen
erneuert
oder
festgelegt,
die
Gemeinde
bestätigte,
wer
der
Grundherr
war
und
wer
die
Gerichtsbarkeit
ausübte.
Der
Hof
Oberwinkel
hatte
einen
eigenen
Dingtag,
der
mit
dem
Läuten
der
Kirchenglocke
eröffnet
wurde.
Der
Hof
Oberwinkel
war
pacht-
und
zehntfrei.
Der
Pächter
des
Hofs
hatte
aber
die
Pflicht,
mit
sechs
Pferden
und
zwei
Knechten
(!)
Frondienste
für
das
Kloster
zu
erbringen.
Der
Hofmann
(zeitlicher
Pächter)
des
Hofs
Oberwinkel
musste
am
Dingtag
die
angereisten
Schöffen
und
deren
Knechte
mit
Essen
und
Trinken
bewirten.
Im
Feuerbuch
von
1563
wird
für
Oberwinkel
nur
der
Hofmann
zu
Oberwinkel
erwähnt,
während
in
Niederwinkel
in
der
Einwohnerliste
aufgeführt
sind:
Hofmann
(des
Springiersbacher
Hofes
Niederwinkel),
der
„schoemecher“
(=Schuhmacher),
Somer
Frantz
(der
später
noch
als
Müller
erwähnt
wird)
und
„der
weber“.
Teilweise
sind
die
Haushaltsvorstände
nur
mit
ihrer
Berufsbezeichnung
benannt.
In
Oberwinkel
gab
es
scheinbar
nur
den
Hof
mit
dem
Hofmann,
seiner
Familie
und
dem
Gesinde.
Niederwinkel
mit
dem
Hof
und
3
weiteren
Häusern
dürfte
zu
dieser
Zeit
25
–
30
Einwohner
groß
gewesen
sein.
Der
Hof
Oberwinkel
überstand
scheinbar
den
30-jährigen
Krieg
relativ
unbeschadet.
Dennoch
war
die
Not
in
der
Herrschafts
Wollmerath
sehr
groß.
Der
Lehnsherr
Ludwig
Zandt
wandte
sich
1630
an
den
Kurfürsten
in
Trier,
um
die
Einquartierung
im
„Reichsfreiherrlichen
Bezirk
Wollmerath“
abzuwenden.
„Die
Dörfer
in
der
Herrschaft
Wollmerath
waren
beinahe
ausgestorben,
die
Mühlen
blieben
stehen.
Ein
Dorf
war
1630
abgebrannt.
Saat
und
Ernte
blieben
aus,
das
Land
war
mit
Kriegsleuten
gefüllt.“
1631
hatte
Kurtrier
eine
Kriegssteuer
von
2.800
Talern
zu
leisten;
der
Hof
Oberwinkel
musste
alleine
50
Taler
hierzu
beisteuern.
Der
Hof
in
Niederwinkel
scheint
dem
30jährigen
Krieg
zum
Opfer
gefallen
zu
sein,
wie
auch
der
Hof
Walterburg.
Als
die
Französische
Revolution
das
Rheinland
erreichte
und
die
klösterlichen
Besitztümer
vom
Französischen
Staat
eingezogen
wurden,
wurde
auch
das
Erbpachtverhältnis
des
Hofs
Oberwinkel
mit
dem
Kloster
Springiersbach
aufgelöst.
1794
musste
der
Oberwinkeler
Hof
an
die
französischen
Besatzungstruppen
30
Malter
Korn,
17
Malter
Hafer,
300
Zentner
Heu
liefern.
5
Pferde
und
156
Schafe
wurde
beschlagnahmt.
Der
Schaden
wird
vom
Pächter
Maas
mit
insgesamt
3192
Taler
beziffert,
für
damalige
Verhältnisse
ein
riesiges
Vermögen,
wenn
man
bedenkt,
das
ein
normales
Wohnhaus
200
–
300
Taler
kostete.
Auch
die
Bauern
aus
Niederwinkel
musste
„bluten“
-
jeweils
21
Malter
Korn und Hafer, 250 Zentner Heu, 4 Ochsen, 4 Rinder und 81 Schafe waren an Naturalabgaben abzuführen.
1804
wird
der
Hof
versteigert.
Zum
Eigentum
gehören:
ein
Haus,
ein
Hof,
eine
Scheune,
ein
Stall,
eine
Schäferei,
Bering,
Garten,
18
ha
Acker,
24
ha
Wild-
und
Brachland,
7,06
ha
Wiese.
Der
Schätzpreis
betrug
4.088
Franken,
der
Kaufpreis
letztlich
8.000
Franken;
der
Besitz
ging
an
den
Pächter
Josef
Matthias
Maas,
dessen
Vorfahren
über
200
Jahrhunderte
den
Hof
in
Pacht
hatten,
in
Eigentum
über.
Bis
1916
lebte
die
Familie
Maas
auf
dem
Hof.
1922
erwarben
die
Eheleute
Dr.
August
Cnyrim,
ehemaliger
Notar,
das
Hofgut
als
Altersruhesitz
und
ließen
den
Hof
durch
Pächter
bewirtschaften.
Die
Eheleute
Dr.
August
Cnyrim
und
Marie
geb.
Hellwig
fanden
ihre
letzte
Ruhestätte
in
der
kleinen
Kapelle
des
Hofguts.
Bis
auf
diese
kleine
Kapelle
wurde
der
gesamte
Hof
in
den
60-er
Jahren
von
der
Landsiedlung
erworben
und
dem
Erdboden
gleich
gemacht,
obwohl
das
Herrenhaus
und
die
Kapelle
unter
Denkmalschutz
standen.
Auch
die
Kapelle
drohte
zu
verfallen,
bevor
1990
das
kleine
Kirchlein
mit
Unterstützung
des
Landes,
des
Kreises,
der
Ortsgemeinde
und
privaten
Spendern
vor
dem
Verfall
bewahrt
und
wieder
aufgebaut
wurde.
Besonders
Ortsbürgermeister
a.D.
Josef
Hölzer
hatte
sich
für
den
Wiederaufbau
der
Kapelle
eingesetzt.
Heute
erinnert nur noch diese Kapelle am Ortseingang an das ehemalige und geschichtsträchtige Hofgut Oberwinkel.
Neben
der
Wollmerather
Mühle,
der
Heckenmühle,
gab
es
auch
in
Niederwinkel
eine
Mahlmühle.
Sie
ist
1555
urkundlich
bei
der
Verlehmung
(Verpachtung)
an
die
Eheleute
Franz
und
Christina
Sommer
erwähnt,
wurde
aber
wahrscheinlich im 30-jährigen Krieg zerstört.
Quellen:
•
Geschichtliche
Daten
wurden
teilweise
mit
Einverständnis
der
Verfasserin
Ursula
Buchholz
aus
deren
homepage:
www.ursula-
buchholz.de
entnommen.
•
Dr. August Cnyrim: „Plaudereien aus Oberwinkel“
•
Akte Winkel – Archiv der Verbandsgemeindeverwaltung Daun
•
Mündliche Überlieferung durch Constantin Cnyrim
Mit freundlicher Genehmigung von Friedbert Wißkirchen, Daun - 2005
Ortswappen
Die
Begründung
des
Wappen
ergibt
sich
daraus,
dass
Niederwinkel
und
der
Hof
Oberwinkel
im
Mittelalter
zur
Herrschaft
Wollmerath
gehörten.
Seit
1597
gehörte
die
Herrschaft
Wollmerath
dem
Herrn
Zandt
von
Merl.
Odilie
von
Zandt
heiratete
1698
Adam
Heinrich
von
Landenberg
;
dadurch
kam
Winkel
in
den
Besitz
derer
von
Landenberg.
Das
Wappen
der
Familie
Landenberg
zeigt
3
silberne
Ringe,
wie
sie
auch
im
Wappenvorschlag
angeordnet
sind.
Zusätzlich
wurde
ins
Wappen
aufgenommen
der
silberne
schwebende
Sparren
(
Winkel),
der
auf
den
Ortsnamen hindeuten soll.
Im
oberen
Wappenteil,
dem
Schildhaupt,
ist
eine
rote
Zange
auf
silbernem
Grund
abgebildet.
Schutzpatronin
der
Kapelle
und
des
Ortes
ist
die
Hl.Apollonia,
deren
Attribut
eine
Zange
ist.
Winkel
gehörte
zum
Kurtrierischen
Amt
Daun;
die
Farben
des
kurfürstlichen
Wappen
(Rot
und
Silber)
wurden
deshalb
auch
für
das
Ortswappen
gewählt.
Genehmigung: 20.3.1990
Der Hof in Oberwinkel
Die
älteste
erhaltene
Urkunde,
die
Oberwinkel
betrifft,
stammt
aus
dem
Jahre
1222.
Diese
Urkunde
ist
der
Beweis
dafür, dass der Hof wesentlich älter ist, als bisher angenommen.